Ergebnisse

Empfehlungen des 8. Zyklus des EU-Jugenddialogs. YOUth for Europe and Europe for YOU

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Youth Goals / Mireille van Bremen / CC BY-NC-ND

Im September hat die die dritte EU-Jugendkonferenz aus dem 8. EU-Jugenddialog Zyklus stattgefunden. Mit dabei waren die EU-Jugendvertreter*innen aus Deutschland, Wendla und Max.

Gemeinsam mit den EU-Jugendvertreter*innen aus den anderen Mitgliedstaaten der EU, haben sie analysiert, was in den vergangenen Monaten im EU-Jugenddialog passiert ist. Sie haben geschaut, welche Forderungen von jungen Menschen in die Tat, also in echte „Youth Actions“ verwandelt werden konnten und wo Veränderungen passiert sind. Sie haben mit Politiker*innen darüber gesprochen, was umgesetzt werden konnte und was noch fehlt. Am Ende der Konferenz haben sie ganz konkrete Empfehlungen formuliert, die umgesetzt werden müssen, um das Europäische Jugendziel #9 „Räume und Beteiligung für alle“ zu erreichen.

Unterziel 1: Sicherstellen, dass junge Menschen Einfluss auf die Entscheidungsfindung haben

  1. Wir fordern, dass sowohl die Mitgliedsstaaten als auch die Europäische Kommission den jungen Menschen immer konkretes Feedback geben und einen gemeinsamen Evaluierungsprozess sicher stellen, wenn sie junge Menschen in ihren Entscheidungsprozess einbeziehen, um sicherzustellen, dass die Beteiligung wirksam ist.
  2. Wir empfehlen den Mitgliedstaaten das Implementieren oder die Weiterentwicklung von Gesetzgebungen sicherzustellen, sodass nachhaltige Co-Management Systeme mit jungen Menschen in Entscheidungs- und Politikgestaltungsprozessen auf nationaler und lokaler Ebene umgesetzt werden, auch um zivilgesellschaftliche Räume auszuweiten und zu schützen.

Unterziel 2: Sicherstellen eines gleichberechtigten Zugangs zur Beteiligung

  1. Wir empfehlen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission die Vielfalt von Beteiligungsstrukturen zu erhöhen und der mangelnden Inklusion entgegenzuwirken, indem leicht zugängliche Informationen für Gruppen von Minderheiten bereitgestellt werden.
  2. Wir ermutigen alle Mitgliedstaaten, lokale Akteur*innen bei der Bereitstellung außerschulischer Aktivitäten für junge Menschen mit weniger Chancen zu unterstützen.

Unterziel 3: Beteiligung an Wahlen und Vertretung in gewählten Gremien

  1. Wir ermutigen die Mitgliedstaaten, in Zusammenarbeit mit lokalen Jugendzentren und nationalen Jugendringen ein EU-weites symbolisches Abstimmungsverfahren für die Wahlen zum EU-Parlament für noch nicht wahlberechtigte Altersgruppen einzuführen, um junge Menschen, die unter dem derzeitigen gesetzlichen Wahlalter sind, zu ermutigen, sich aktiv an politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen und so eine Kultur der Anerkennung der Meinung junger Menschen in der Politik zu stärken.
  2. Wir empfehlen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, Strategien zur Unterstützung junger Menschen zu entwickeln, die für ein Amt auf lokaler, nationaler und EU-Ebene kandidieren möchten, indem sie eine gemeinsame jugendgerechte EU-weite Plattform für junge Menschen, die sich zur Wahl stellen wollen, zu entwickeln und Materialien bereitzustellen, um ähnliche Strukturen für nationale Wahlen aufzubauen.
  3. Wir empfehlen den Mitgliedstaaten, qualitativ hochwertige politische Bildung in Schulen für alle jungen Menschen in jedem Mitgliedstaat anzubieten und einen gemeinsame EU-weite Rahmenbedingungen festzulegen, um das Vertrauen junger Menschen in ihre Fähigkeit zu stärken , sich wirksam und vertretend politisch zu beteiligen.
  4. Wir empfehlen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, die Glaubwürdigkeit politischer Institutionen zu stärken und ermutigen sie, ihre Handlungen auf wissenschaftliche Fakten zu basieren, die der gesamten Gesellschaft zugutekommen, um Enttäuschungen junger Menschen gegenüber Entscheidungsträger*innen und Politik zu vermeiden.

Unterziel 4: Sicherstellen physischer Jugendräume

  1. Wir empfehlen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten Bewusstsein zu schaffen und Finanzierungsmöglichkeiten zu fördern, die auf das Kreieren und Erhaltung von physischen Räumen für junge Menschen abzielen.
  2. Wir laden die Mitgliedstaaten ein, die Bildungspolitik auf nationaler Ebene zu ändern und EU-weite Monitoringsysteme zu schaffen, um jugendgerechte, sichere Orte und Initiativen zu schaffen und zu fördern.
  3. Wir empfehlen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten ein Monitoring zur Sicherung von physischen öffentlichen Räumen für junge Menschen einzuführen, um das Recht junger Menschen ihre physischen Räume vor verschiedenen Bedrohungen zu schützen, wie die Kommerzialisierung und steigende Mieten.
  4. Wir empfehlen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, physische Jugendräume verständlich und zugänglich zu machen, indem sie mehr jugendfreundliche und zugängliche Informationen darüber bereitstellen.

Unterziel 5: Sicherstellung digitalisierter Jugendräume

  1. Wir ermutigen die Mitgliedstaaten, einen digitalen Mindeststandard in ganz von Infrastruktur, kostenlosem WLAN/Internet und grundlegenden digitalen Werkzeugen für junge Menschen zu sicherzustellen.
  2. Wir ermutigen die Europäische Kommission, besondere Finanzmittel für den Jugendsektor bereitzustellen, um junge Menschen zu befähigen und auszubilden, digitale Fähigkeiten zu stärken, mit besonderem Schwerpunkt auf benachteiligten Jugendlichen.
  3. Wir empfehlen der Europäischen Kommission EU-weite Rahmenbedingungen zu entwickeln, die die „Jugendfreundlichkeit“ virtueller Räume bewerten, sodass die bestehenden Räume und Werkzeuge mit klaren und aktuellen Leitlinien für den barrierefreien Sprachgebrauch und die Zentralisierung von Informationen ausgestattet werden können, um Zugangshindernisse für das aktive Engagement junger Menschen in sozialen und politischen Prozessen zu beseitigen.
  4. Wir empfehlen, dass den Mitgliedstaaten ihre Lehrkräfte im formalen und nicht-formalen Sektor dazu zu befähigen, sicherzustellen, dass junge Menschen über die Kompetenzen und Instrumente verfügen, um sich vor Falschinformationen und Hassreden in virtuellen Räumen zu schützen, indem sie ihre Urteilsfähigkeit auf objektive Weise fördern.

Unterziel 6: Sicherstellen einer nachhaltigen Finanzierung der Jugendbeteiligung

  1. Wir empfehlen den Mitgliedstaaten, die Sichtbarkeit von Jugendarbeit zu erhöhen, indem sie ihre Zugänglichkeit (insbesondere durch Förderungen von mobiler Jugendarbeit in ländlichen Räumen und mit weniger zugänglichen Jugendlichen) und ihre Anerkennung (durch formale Anerkennung des Berufes, aktive Partnerschaften mit der formalen Bildung und lokalen Akteur*innen) zu verbessern.
  2. Wir empfehlen den Mitgliedstaaten, die Position und die Rolle der Jugendarbeit bei gesellschaftlichen Angelegenheiten (Partnerschaften mit lokalen Initiativen, Veranstaltungen, Wettbewerben und Projekten) und ihre gesellschaftliche Anerkennung zu sichern (Aufwertung der Jugendarbeit).
  3. Wir empfehlen, dass die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission die Erstellung eines allgemeinen „Youth –Recovery-Plans“ (also eines Plans, durch den sich junge Menschen wieder erholen können) zu unterstützen und sich dazu verpflichten, damit spezifische Maßnahmen auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene ergriffen werden, die sich auf Jugendarbeit und Jugendbeteiligung konzentrieren, um die Probleme zu überwinden, die durch die Pandemie verstärkt wurden.

Unterziel 7: Bereitstellen von jugendgerechten, aktuellen Informationen

  1. Wir empfehlen den Mitgliedstaaten, regelmäßige Schulstunden zur Medien- und Informationskompetenz in der Primar- und Sekundarstufe in die nationalen Lehrpläne aufzunehmen, die in Zusammenarbeit mit einschlägigen Jugendverbänden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie mit Medienpraktiker*innen vorbereitet und sorgfältig werden und gleichzeitig regelmäßige und landesweite Lehrer*innenfortbildungen sicherzustellen, die aus dem EU-Haushalt ko-finanziert werden.
  2. Wir laden die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission ein, Bestimmungen für hochwertige Jugendinformationen und Jugendberatung im Einklang mit der Europäischen Charta für Jugendinformation in ihre Jugendstrategien aufzunehmen und eine nationale Koordinierungsstelle für Jugendinformationen einzurichten, damit junge Menschen Zugang zu relevanten Informationen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene haben.
  3. Wir empfehlen, dass die Europäische Kommission eine EU Jugendkommunikationsstrategie entwickelt, die den Mitgliedstaaten als eine Anleitung bei der Gestaltung von Kommunikation mit jungen Menschen über jugendrelevante politische Themen und Publikationen dient und sicherstellt, dass diese Kommunikation auf dem Europäischen Jugendportal veröffentlicht wird, wo Jugenddiskussion und Dialoge stattfinden können.