Ergebnisse

Ihr habt Politik beeinflusst!

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Icon: Fine Heininger/DBJR (CC0)

Mit der Reihe „Ihr habt Politik beeinflusst!“ zeigen wir euch, wann und wo genau eure Anliegen und Forderungen in politische Dokumente eingeflossen oder umgesetzt worden sind.

Rückblick:

Der 8. Zyklus im EU-Jugenddialog lief vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2021 unter der Trio-Ratspräsidentschaft von Deutschland – Portugal – Slowenien. In dieser Zeit gelang jungen Menschen bereits zwei Mal Schlussfolgerungen des Rates der EU zu beeinflussen:

Schlussfolgerung „Förderung des Demokratiebewusstseins und des demokratischen Engagements junger Menschen in Europa“ unter der Ratspräsidentschaft von Deutschland im Rat der EU. Hier sind die Ergebnisse der EU-Jugendkonferenz in Deutschland (02. – 05. Oktober 2020) eingeflossen. Hier berichten wir darüber.

Schlussfolgerung „Stärkung der Mehrebenen-Governance bei der Förderung der Teilhabe junger Menschen an Entscheidungsprozessen“ unter der Ratspräsidentschaft von Portugal im Rat der EU. Hier sind die Ergebnisse der EU-Jugendkonferenz in Portugal (12. – 15. März 2021) eingeflossen. Hier berichten wir darüber.

Und nun, fast ein halbes Jahr später habt ihr erneut Politik beeinflusst!

Im September 2021 haben die EU-Jugendvertreter*innen auf der letzten EU-Jugendkonferenz des 8. EU-Jugenddialog-Zyklus mit Politiker*innen der EU diskutiert und die Anliegen und Forderungen junger Menschen klargemacht.

Am Ende der EU-Jugendkonferenz in Slowenien formulierten die EU-Jugendvertreter*innen mehrere Empfehlungen zu den einzelnen Unterzielen des Europäischen Jugendziels #9 „Räume und Beteiligung für alle“ an politische Akteur*innen wie z.B. die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten. Diese Empfehlungen sind nun in die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den Ergebnissen des achten Konsultationszyklus im Rahmen des EU-Jugenddialogs.

Das heißt, alle EU-Jugendminister*innen (in Deutschland ist das aktuell Anne Spiegel) haben sich auf ein politisches Dokument geeinigt, das man „Entschließung der EU-Jugendminister*innen“ nennt. Das politische Dokument hat zum Ziel, die Ergebnisse des 8. EU-Jugenddialog-Zyklus sichtbar und Entscheidungsträger*innen darauf aufmerksam zu machen, was junge Menschen von ihnen fordern, um das „Räume und Beteiligung für alle“ voranzubringen. In dem politischen Dokument steht auch, was die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission unternehmen sollen, um dieses Ziel zu erreichen. Die Politiker*innen in Deutschland und in der EU müssen die Forderungen jetzt ernst nehmen und auf dieser Grundlage aus Youth Goals Youth Actions machen.

Es ist der dritte große Erfolg im 8. Zyklus des EU-Jugenddialogs! Junge Menschen haben hier ein weiteres Mal konkret Politik beeinflusst!

Das sind die Empfehlungen der EU-Jugendvertreter*innen, die auf euren Anliegen und Forderungen basieren und in der Entschließung berücksichtigt wurden. Mit dem Umsetzen der Forderungen kommen wir dem Europäischen Jugendziel #9 „Räume und Beteiligung für alle“ näher. So werden Youth Goals zu Youth Actions.

Unterziel 1: „Gewährleistung des Einflusses junger Menschen auf die Entscheidungsfindung“

a) Wir fordern, dass sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Europäische Kommission jungen Menschen immer dann konkrete Rückmeldungen geben, wenn sie sie in ihren Entscheidungsprozess einbeziehen, und dass sie den Bewertungsprozess mit jungen Menschen sicherstellen, damit gewährleistet ist, dass die Teilhabe wirklich erfolgt.

b) Wir empfehlen den Mitgliedstaaten, die Rechtsvorschriften zu erlassen oder weiterzuentwickeln, mit denen bei Prozessen der Entscheidungsfindung und Politikgestaltung auf nationaler und lokaler Ebene tragfähige Mitbestimmungssysteme unter Beteiligung junger Menschen gewährleistet werden, damit unter anderem der zivilgesellschaftliche Raum für junge Menschen geschützt und erweitert wird.

Unterziel 2: „Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zur Teilhabe“

a) Wir empfehlen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission, die Vielfalt der Beteiligungsstrukturen zu erhöhen und den Mangel an Inklusion durch die Bereitstellung leicht zugänglicher Informationen für Minderheitengruppen zu beheben.

b) Wir ermutigen alle Mitgliedstaaten, lokale Interessenträger dabei zu unterstützen, außerschulische Aktivitäten für benachteiligte junge Menschen anzubieten.

Unterziel 3: „Beteiligung an Wahlen und Vertretung in gewählten Gremien“

a) Wir ermutigen die Mitgliedstaaten dazu, in Zusammenarbeit mit lokalen Jugendzentren und den nationalen Jugendvertretungen für noch nicht wahlberechtigte Altersgruppen ein EU-weites symbolisches Abstimmungsverfahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament einzuführen, um junge Menschen, die das Wahlalter noch nicht erreicht haben, für die aktive Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen zu gewinnen und damit eine starke Kultur der Anerkennung der Meinungen junger Menschen in der Politik zu unterstützen.

b) Wir empfehlen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, Strategien zur Unterstützung junger Menschen zu entwickeln, die sich auf lokaler, nationaler und EU-Ebene um ein Amt bewerben möchten, und zwar durch die Entwicklung einer gemeinsamen jugendfreundlichen Plattform auf europäischer Ebene für junge Menschen, die bei Wahlen kandidieren wollen, und durch die Bereitstellung von Material für die Weiterentwicklung ähnlicher Strukturen für nationale Wahlen.

c) Wir empfehlen den Mitgliedstaaten, allen jungen Menschen in allen Mitgliedstaaten eine hochwertige staatsbürgerliche Bildung in Schulen anzubieten und einen gemeinsamen EU-Rahmen zu verabschieden, um das Vertrauen junger Menschen in ihre Befähigung zu sinnvoller und repräsentativer politischer Teilhabe zu stärken.

d) Wir empfehlen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, die Glaubwürdigkeit der politischen Institutionen zu stärken und diese zu ermutigen, ihr Handeln auf wissenschaftliche Fakten zu stützen, damit die gesamte Gesellschaft profitiert und eine Desillusionierung junger Menschen gegenüber Entscheidungsprozessen und der Politik verhindert wird.

Unterziel 4: „Gewährleistung physischer Räume für junge Menschen“

a) Wir empfehlen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, Sensibilisierungsmaßnahmen durchzuführen und Finanzierungsmöglichkeiten zu fördern, die darauf ausgerichtet sind, physische Räume für junge Menschen zu schaffen und zu erhalten.

b) Wir ermutigen die Mitgliedstaaten, die Bildungspolitik auf nationaler Ebene zu ändern und EU-weite Überwachungssysteme einzurichten, um jugendfreundliche sichere Räume und Initiativen zu fördern.

c) Wir empfehlen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, den Schutz physischer Gesellschaftsräume für junge Menschen zu überwachen, damit das Recht junger Menschen auf physische Räume, die vor verschiedenen Bedrohungen wie Kommerzialisierung und steigenden Mieten sicher sind, gewährleistet ist.

d) Wir empfehlen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, dass physische Räume für junge Menschen allgegenwärtig und zugänglich sind, indem sie jugendfreundlichere und leichter zugängliche Informationen darüber bereitstellen.

Unterziel 5: „Gewährleistung digitaler Räume für junge Menschen“

a) Wir ermutigen die Mitgliedstaaten, in ganz Europa einen digitalen Mindeststandard in Bezug auf Infrastrukturen zu gewährleisten, der kostenloses WLAN/Internet und digitale Basistools umfasst, die von jungen Menschen genutzt werden können.

b) Wir ermutigen die Europäische Kommission dazu, spezifische Mittel für den Jugendsektor bereitzustellen, um junge Menschen in die Lage zu versetzen und darin zu schulen, sich digitale Kompetenzen anzueignen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf benachteiligten jungen Menschen liegen sollte.

c) Wir empfehlen der Europäischen Kommission, auf europäischer Ebene einen Rahmen zur Beurteilung der Jugendfreundlichkeit virtueller Räume zu entwickeln, damit für die bestehenden Räume und Tools in Bezug auf barrierefreien Sprachgebrauch und die Zentralisierung von Informationen klare und aktuelle Leitlinien gelten, sodass Hindernisse für die aktive Teilhabe junger Menschen an sozialen und politischen Prozessen ausgeräumt werden.

d) Wir empfehlen den Mitgliedstaaten, die Position von Lehrkräften in der formalen und nicht formalen Bildung zu stärken, damit sie dafür sorgen können, dass junge Menschen auf die erforderlichen Kompetenzen und Hilfsmittel zurückgreifen können und ihre Fähigkeit zur objektiven Meinungsbildung gefördert wird, um sich vor Falschinformationen und Hetze im virtuellen Raum zu schützen.

Unterziel 6: „Gewährleistung einer nachhaltigen Finanzierung der Beteiligung junger Menschen“

a) Wir empfehlen den Mitgliedstaaten, die Sichtbarkeit von Jugendarbeit zu erhöhen, indem sie den Zugang dazu (insbesondere durch Anreize für mobile Jugendarbeit in ländlichen und abgelegenen Gebieten mit weniger mobilen jungen Menschen) und ihre Anerkennung (durch formelle Anerkennung des Berufs, aktive Partnerschaften mit Einrichtungen im Bereich der formalen Bildung sowie lokalen Akteuren) verbessern.

b) Wir empfehlen den Mitgliedstaaten, die Stellung und die Rolle der Jugendarbeit bei gesellschaftlichen Fragen (Partnerschaften bei lokalen Initiativen, Veranstaltungen, Wettbewerben und Projekten) zu festigen und ihre gesellschaftliche Anerkennung (Valorisierung der Jugendarbeit) sicherzustellen.

c) Wir empfehlen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission, sich in Form von Unterstützung und Zusagen dafür einzusetzen, dass ein allgemeiner Aufbauplan für junge Menschen in der EU aufgestellt wird, der spezifische Maßnahmen auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene mit dem Schwerpunkt Jugendarbeit und Teilhabe junger Menschen umfasst, damit die durch die Pandemie verschärften Probleme überwunden werden.

Unterziel 7: „Bereitstellung jugendfreundlicher, relevanter Informationen“

a) Wir empfehlen den Mitgliedstaaten, regelmäßig Unterrichtseinheiten zur Medien- und Informationskompetenz in der Primar- und Sekundarstufe in die nationalen Lehrpläne, die in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Jugendorganisationen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie mit Medienfachleuten ausgearbeitet und überwacht werden, aufzunehmen und zugleich regelmäßige und landesweite Schulungen für Lehrkräfte zu gewährleisten, die aus dem EU-Haushalt kofinanziert werden.

b) Wir ermutigen die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission, im Einklang mit der Europäischen Charta der Jugendinformation die Bereitstellung hochwertiger Jugendinformationen und -beratung in ihre Jugendstrategien aufzunehmen und eine nationale Koordinierungsstelle für Jugendinformationen zu finanzieren, damit junge Menschen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene auf relevante Informationen zugreifen können.

c) Wir empfehlen der Europäischen Kommission, eine EU-Kommunikationsstrategie im Jugendbereich auszuarbeiten, die den Mitgliedstaaten Leitlinien für die gemeinsame Gestaltung von Beiträgen mit jungen Menschen in Bezug auf jugendrelevante Maßnahmen und Veröffentlichungen an die Hand gibt und dafür sorgt, dass diese Beiträge auf dem Europäischen Jugendportal veröffentlicht werden, wo jungen Menschen darüber diskutieren und in den Dialog eintreten können.