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Das jump-Team erforscht die Europäische Union

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Im Dezember 2021 wurde das jump-Team neu aufgestellt. Beim Einführungsworkshop wurden die jump-Mitglieder auf den 9. EU-Jugenddialog-Zyklus vorbereitet und nahmen an einem Fortbildungsangebot zur Europäischen Union teil. Angeboten wurde die Fortbildung von Christopher Lucht, Mitglied im Rednerpool Team EUROPE DIRECT der Europäischen Kommission. In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Informationen für euch zusammengefasst. Ziel des Workshops war es, den jump-Mitgliedern die Möglichkeit zu bieten, sich mit der EU und ihrem komplexen Aufbau auseinanderzusetzen. Gemeinsam wurde diskutiert, an welchen Stellen sich junge Menschen in der EU einmischen und beteiligen können.

Die Europäische Union

Was ist die Europäische Union? Wie funktioniert sie? Und was hat der EU-Jugenddialog eigentlich damit zu tun?

Die Europäische Union (EU) ist ein einmaliges Gebilde. In der Europäischen Union haben sich 27 Staaten zu einem Verbund zusammengeschlossen. Dieser Verbund wird Staatenverbund und die Staaten, die in dem Staatenverbund Mitglied sind, EU-Mitgliedstaaten genannt. Die EU ist eine Werte- und Rechtsgemeinschaft. Zum einen bedeutet das, dass die EU auf gemeinsamen demokratischen Grundwerten wie zum Beispiel Menschenwürde, Toleranz, Gleichheit und Gerechtigkeit aufbaut. Zum anderen machen die EU-Mitgliedstaaten gemeinsam Politik und müssen sich somit an die gemeinsam beschlossenen Regeln halten, damit die EU funktioniert. Die EU setzt sich für Wahrung des Friedens und das Streben nach Wohlstand für und in allen 27 EU-Mitgliedstaaten ein.

Um gemeinsam Politik machen zu können, haben die 27 EU-Mitgliedstaaten Institutionen und Organisationen geschaffen. Zu den wichtigsten Institutionen gehören das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union. Diese drei Institutionen sind für das Gesetzgebungsverfahren in der EU, also für das Beschließen und Erlassen von Gesetzen, zuständig.

Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission wird auch als „Motor der Europäischen Union“ bezeichnet, da sie Gesetzvorschläge machen kann. Die Gesetzesvorschläge werden dann vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union geprüft und überarbeitet bis es zu einem Gesetz kommt. In der Europäischen Kommission kommen 27 Kommissionsmitglieder zusammen, also ein Kommissionsmitglied aus jedem EU-Mitgliedstaat.

Mehr Informationen gibt es hier: https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/what-european-commission-does/law_de

Der Rat der Europäischen Union

Außerdem koordiniert der Rat der Europäischen Union auch Politikbereiche, in denen die EU aber keine verbindlichen Gesetze erlassen kann. Zu diesem Politikbereich gehört zum Beispiel auch die Jugendpolitik. Die EU-Mitgliedstaaten arbeiten im Bereich der Jugendpolitik freiwillig zusammen. Hier kann die EU nur Empfehlungen, in Form von Schlussfolgerungen oder Entschließungen, an die EU-Mitgliedstaaten aussprechen. Der EU-Jugenddialog, der als Beteiligungsinstrument im Bereich der EU-Jugendpolitik eingesetzt wird um die EU-Jugendstrategie 2019-2027 voranzubringen, ist aus diesem Grund an den Rat der Europäischen Union gekoppelt. Mehr Informationen gibt es hier.

 

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament ist die einzige Institution, die direkt von den Bürger*innen der EU gewählt wird. In allen EU-Mitgliedstaaten finden dafür Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments, auch Abgeordnete genannt, vertreten also die Anliegen und Forderungen der Bürger*innen der EU im Gesetzgebungsprozess. Mehr Informationen findet ihr hier: https://www.europarl.europa.eu/about-parliament/de

Wo findet nun Jugendpolitik in der Europäischen Union statt?

Die Kompetenzbereiche der Europäischen Union, das heißt die Gestaltungsmacht der EU hinsichtlich verschiedener Politikbereiche werden in drei Kategorien unterteilt: die ausschließliche Zuständigkeit, die geteilte Zuständigkeit und die unterstützende Zuständigkeit.

Ausschließliche Zuständigkeit: Bei der ausschließlichen Zuständigkeiten kann nur die Europäische Union Rechtsvorschriften erlassen. Die Gesetze müssen dann von allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Zu der ausschließlichen Zuständigkeit gehören Politikbereiche wie zum Beispiel die Zollunion oder Wettbewerbsregeln für den EU-Binnenmarkt.

Mehr Informationen gibt es hier: https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/what-european-commission-does/law/areas-eu-action_de

Geteilte Zuständigkeit: Bei der geteilten Zuständigkeit können die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Union Rechtsvorschriften erlassen. Zur geteilten Zuständigkeit gehören beispielsweise die Politikbereiche Arbeit und Soziales, Umwelt und Justiz und Grundrechte.

Mehr Informationen gibt es hier: https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/what-european-commission-does/law/areas-eu-action_de

Unterstützende Zuständigkeit: Bei der unterstützenden Zuständigkeit hat die EU keine Befugnisse Rechtsvorschriften zu erlassen. Dieser Politikbereich wird ganz allein von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten geregelt. Die EU kann in diesen Politikbereichen nur unterstützend tätig werden. Dabei nutzt die EU die sogenannte „Offene Methode der Koordinierung“. Mit dieser Methode werden nur koordinierende oder ergänzende Maßnahmen von der EU an die EU-Mitgliedstaaten verabschiedet. Einen Kontrollmechanismus, ob oder inwiefern die EU-Mitgliedstaaten die empfohlenen Maßnahmen umgesetzt haben, gibt es nicht. Zur unterstützenden Zuständigkeit gehört zum Beispiel die (europäische) Jugendpolitik. Ganz konkret heißt der Politikbereich allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport.

Mehr Informationen gibt es hier: https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/what-european-commission-does/law/areas-eu-action_de